Übertritt an das Anton-Bruckner-Gymnasium

Die Wahl der richtigen schulischen Laufbahn ist für die persönliche Entwicklung und den späteren Lebensweg eines Kindes von größter Wichtigkeit. Je breiter die schulische Vorbildung ist, um so größer sind die beruflichen Möglichkeiten. Deshalb sollte einem geeigneten Kind der sinnvolle Bildungsweg über ein Gymnasium nicht vorenthalten werden.

Der Eintritt in das Gymnasium ist nach der 4. Klasse der Grundschule bzw. nach der 5. Klasse der Haupt-/Mittelschule möglich. Das Höchstalter beträgt 12 Jahre.

Alle Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten Anfang Mai 2012 ein

Übertrittszeugnis.

 

Stellt die abgebende Schule die Eignung des Kindes für das Gymnasium fest, ist der Übertritt ohne Probeunterricht möglich.

 

Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe:

Grundsätzlich geeignet ist ein Schüler in der 4. Jahrgangsstufe, wenn er in den drei Fächern Deutsch und Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht hat.

Bestätigt das Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht und wünschen die Eltern trotzdem den Übertritt, muss der Schüler an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Dabei wird das Kind in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft, an den ersten beiden Tagen schriftlich, der dritte Tag dient dem Unterrichtsgespräch. Die Aufgaben werden zentral vom Staatsministerium gestellt. Für das Bestehen des Probeunterrichts ist in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erforderlich. Bei zweimal Note 4 entscheidet der Elternwille darüber, ob ein Schüler am Gymnasium aufgenommen wird.

 

Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe:

Erfolgt der Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule, so ist im Jahreszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 aus den Fächern Deutsch und Mathematik notwendig. Die Teilnahme an einem Probeunterricht ist nicht möglich, nur für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) ist generell ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht zwingend vorgeschrieben.

Auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule ist ein Wechseln in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums möglich. Dafür ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich,

Eine vorläufige Anmeldung ist ebenfalls in der Zeit vom 7. – 11. Mai 2012 möglich und wünschenswert. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann unmittelbar nach Aushändigung des Jahreszeugnisses.

Die Termine zum Übertrittsverfahren 2012

(siehe auch unter Termine):

29.2.2012                 Informationsveranstaltung zur gebundenen Ganztagesklasse

                                     (19.00 Uhr, Mensa des ABG)

 

23.3.2012                 Tag der offenen Tür am Anton-Bruckner-Gymnasium  

                                     (14.00 - 17.00 Uhr)

 

7. - 11.5.2012           Anmeldung am Anton-Bruckner-Gymnasium

                                    (Mo – Fr:  8.00 Uhr – 17.00 Uhr)

Bitte bringen Sie das Übertrittszeugnis (Original) der Grundschule, die Geburtsurkunde sowie zwei Passfotos Ihres Kindes mit. (Falls gegeben, sind auch das Gutachten zur Lese-Rechtschreibschwäche und der Sorgerechtsbescheid vorzulegen.)

21. - 23.5.2012         Probeunterricht (heuer zentral für die staatlichen Gymnasien am

                                     Johannes-Turmair-Gymnasium, jeweils 8.00 Uhr)

Für die persönliche und telefonische Beratung und für Auskünfte jeder Art stehen der Schulleiter OStD Rudolf Reinhardt, seine Stellvertreterin StDin Ingeborg Horn sowie die Beratungslehrerin StRin Claudia Hierl zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

TERMINE
22.05.12
9b, 9d, 9e Besuch der Synagoge in SR

11.06.12, bis 16.06.12
Austauschschüler aus Pilsen am ABG

15.06.12, bis 24.06.12
Comenius-Gruppe (Schüler aus 7b) in Šternberk (Cz)